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Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass mit der am 4. Juli im Parlament beschlossenen Novelle des Beamtendienstrechtsgesetzes (BDG) Absolventen/-innen von FH-Diplom- und FH-Masterstudiengängen den Absolventen/-innen universitärer Diplom- und Masterstudiengänge im öffentlichen Dienst gleichgestellt wurden. Auf Grundlage der BDG Novelle gilt nun folgende Regelung für Bewerbungen auf sogenannte „A-Wertige Stellen“ im öffentlichen Dienst: „Hochschulbildung 1.12. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist nachzuweisen durch: a) den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 oder b) den Erwerb eines akademischen Grades gemäß § 5 Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges, soweit dieser nicht Ernennungserfordernis einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe ist.“ Mit der neuen Regelung sind Absolventen-/innen von FH-Diplom- und FH-Masterstudiengängen berechtigt, sich ohne Einschränkung auf Stellen der Verwendungsgruppe A1 zu bewerben. Auch wenn MCI-Absolventen/-innen primär in der Privatwirtschaft tätig sind, besitzt dieser längst überfällige Schritt eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung für die Gleichwertigkeit von universitären und fachhochschulischen Studiengängen. Mit herzlichen Grüßen
Ihr MCI-Team
Links:
Wiener Zeitung
orf.at
Anmerkung:
Unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ ist derzeit noch die bisherige BDG-Fassung einsehbar. Eine Anpassung ist für die nächsten Stunden bzw. Tage zu erwarten.
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