Novelle des Beamtendienstrechtsgesetzes bringt Gleichstellung von FH-Absolventen/-innen im öffentlichen Dienst
 

09. Juli 2007

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass mit der am 4. Juli im Parlament beschlossenen Novelle des Beamtendienstrechtsgesetzes (BDG) Absolventen/-innen von FH-Diplom- und FH-Masterstudiengängen den Absolventen/-innen universitärer Diplom- und Masterstudiengänge im öffentlichen Dienst gleichgestellt wurden.

Auf Grundlage der BDG Novelle gilt nun folgende Regelung für Bewerbungen auf sogenannte „A-Wertige Stellen“ im öffentlichen Dienst:

„Hochschulbildung
1.12. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist nachzuweisen durch:
a) den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 oder b) den Erwerb eines akademischen Grades gemäß § 5 Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges, soweit dieser nicht Ernennungserfordernis einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe ist.“


Mit der neuen Regelung sind Absolventen-/innen von FH-Diplom- und FH-Masterstudiengängen berechtigt, sich ohne Einschränkung auf Stellen der Verwendungsgruppe A1 zu bewerben.

Auch wenn MCI-Absolventen/-innen primär in der Privatwirtschaft tätig sind, besitzt dieser längst überfällige Schritt eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung für die Gleichwertigkeit von universitären und fachhochschulischen Studiengängen.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr MCI-Team

Links:
Wiener Zeitung
orf.at

Anmerkung:
Unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ ist derzeit noch die bisherige BDG-Fassung einsehbar. Eine Anpassung ist für die nächsten Stunden bzw. Tage zu erwarten.

   
   
top