MCI-Studie zur GVO
Theorie und Praxis im Autohandel - EU-Kommission verfehlt Ziele

03. Mai 2005

 


Günstigere Neuwagenpreise und niedrigere Reparaturkosten - das sind die ehrgeizigen Ziele der EU-Kommission für den europäischen KFZ-Sektor. Erreicht werden soll dies durch die sogenannte KFZ-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). In Österreich seit Oktober 2002 gültig, verordnet die GVO der Autobranche mehr Wettbewerb.

Im Rahmen eines Praxisprojektes untersuchten nunmehr MCI-Studierende des FH-Studiengangs "Management & Recht" die Auswirkungen der Neuregelung auf Hersteller, Händler, Werkstätten und Konsumenten.Die Ergebnisse waren ernüchternd. Gut zweieinhalb Jahre nach Einführung der GVO sieht die überwiegende Zahl der befragten Experten wesentliche Ziele als verfehlt.

Für die Verbraucherseite kritisierte man schon kurz nach Einführung der GVO spürbar gesunkene Händler-Rabatte. Autofahrerclubs bemängelten, dass Händler durch die Neuregelung entstehende Mehrkosten auf Verbraucher abwälzen. Auch der von der GVO ermöglichte Verkauf von Neuwagen in Supermärkten findet de facto nicht statt. Selbst die Sparvariante, bei Reparaturen anstatt Orginalersatzteilen günstigere aber qualitativ gleichwertige "No-Name"-Ersatzteile zu verwenden, wird wenig genutzt. Bei Neuwagen noch mit den Garantiebedingungen der Hersteller zu erklären, lässt dies bei älteren Fahrzeugen vielfach auf eine fehlende Information der Verbraucher schließen.

Kritik an den Folgen der GVO üben zudem Händler und freie Werkstätten. In den Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung gingen bei der EU-Kommission zahlreiche Beschwerden ein. Eine Folge der Strategie der Automobilhersteller, ihre Geschäftsprozesse im Hinblick auf die GVO neu auszurichten. Die damit verbundene Neufassung von Händlerverträgen empfinden viele Händler als nachteilig. Bemängelt werden Margenkürzungen, Zertifizierungsprobleme sowie die für Händler kostspielige Verschärfung der zu erfüllenden Standards.

Wenig positive Auswirkungen in der GVO sehen auch die befragten Hersteller bzw. Generalimporteure. So vermisst ein bekannter deutscher Premiumhersteller ausreichende Kundenorientierung und bemängelt rechtlich unklare Bestimmungen.

Trotz dieser eher ernüchternden Bilanz dürfen zumindest die Verbraucher noch hoffen. Durch den Entfall der so genannten "location clause" bedürfen Händler ab 1. Oktober 2005 für zusätzliche Verkaufs- und Auslieferungsstellen nicht mehr der Zustimmung des Herstellers. Die EU-Kommission erwartet sich dadurch eine Zunahme des grenzüberschreitenden Handels und eine Verstärkung des Preisdrucks. Ob sie Recht behält, bleibt abzuwarten.

Infos & Rückfragen: Mag. Brigitte Huter, Tel.: +43 512 2070-1510, brigitte.huter@mci.edu

   
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