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E-Commerce-Informationspflichten großteils unbekannt
Studierende des Management Center Innsbruck untersuchen Homepages der Tiroler Top 500 Unternehmen
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E-Mail Adresse, Telefon- und Faxnummer werden auf den meisten Homepages korrekt ausgewiesen. 93% der geprüften Homepages erfüllen diese Vorgaben und ermöglichen damit potentiellen Kunden eine schnelle Kontaktaufnahme. Auch die Post-Adresse wird vom Großteil der Unternehmen (87%) angegeben. Verbesserungsbedarf weisen die meisten Unternehmen noch bei der Angabe von Firmenbuchnummer bzw -gericht auf. Nur 36% der Unternehmen stellen diese Informationen auf Ihre Homepage. Auch bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer halten sich nur 43% der Unternehmen an das E-Commerce-Gesetz. Anders als man vermuten könnte, besteht übrigens kein signifikanter Zusammenhang zwischen der Größe eines Unternehmens und der Einhaltung der E-Commerce Pflichten. Was viele nicht wissen: bei Nicht-Einhaltung dieser Pflichten sind Verwaltungsstrafen bis zu Euro 3.000,-- vorgesehen. Auch können teure Klagen durch Konkurrenten drohen – in Deutschland rollten bereits solche „Abmahn-Wellen“. Dabei ist die Einhaltung dieser gesetzlichen Pflichten nicht nur relativ einfach zu bewerkstelligen, sie sichert gleichzeitig auch die Kundenzufriedenheit im immer wichtiger werdenden Vertriebsmedium E-Commerce. Infos & Rückfragen: Dr. Markus Frischhut, LL.M., Tel.: +43 512 2070-3621, markus.frischhut@mci.edu |
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