* Hinweis: Der FH-Studiengang wird für Studienbeginner/innen bis einschließlich Herbst 2005 als Diplom-Studiengang geführt. Für Studienbeginner/innen ab Herbst 2006 ist eine Überführung in das Bakk/Mag-System geplant.
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FH Management & Recht - Kurzinfo |
Absolventen/innen
dieses praxisorientierten Fachhochschul-Studiums arbeiten an der Schnittstelle
von Wirtschaft und Recht und verstehen es, rechtliche Problemstellungen
in Unternehmungen professionell zu lösen.
Beim Fachhochschul-Studiengang "Management & Recht" handelt es sich
um ein qualitätsorientiertes, internationalen Ansprüchen genügendes
und interdisziplinär ausgerichtetes Hochschulangebot an der Schnittstelle
zweier etablierter Wissenschaftsgebiete, welches durch eine ausgewogene
Kombination wirtschaftswissenschaftlicher bzw. management-orientierter
sowie juristischer Schwerpunkte den Studierenden bzw. späteren Absolventen/innen
eine attraktive Kombination praxisorientierter Qualifikationen vermittelt.
Das gegenständliche Studium basiert auf einem rasch wachsenden Bedarf
von Unternehmungen nach Hochschulabsolventen/innen, die es verstehen,
juristische Problemstellungen in der Wirtschaft kompetent zu bearbeiten
und einer professionellen Lösung zuzuführen. Die profunde wirtschaftswissenschaftliche
und managementorientierte Ausbildung befähigt zur Bewältigung
komplexer Herausforderungen in allen Bereichen der Wirtschaft und
erschließt attraktive Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
Absolventen/innen
des Fachhochschul-Studiengangs "Management & Recht" arbeiten vor allem
in Berufsfeldern, in welchen wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche
Problemstellungen interdisziplinär miteinander verbunden sind.
Die letzten Jahrzehnte sind von einem tiefgreifenden Wandel der rechts-
und wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungen geprägt. Während sich
in den Wirtschaftswissenschaften vor allem die betriebswirtschaftlichen
und managementorientierten Fächer stark entwickelt haben und eine
zunehmende Verrechtlichung der Materie festzustellen ist, sind in
den Rechtswissenschaften verstärkt wirtschaftswissenschaftliche Bezüge
herzustellen. Überlagert wird diese Entwicklung von einer starken
Spezialisierung und Internationalisierung beider Wissenschaftsgebiete.
Damit entsteht ein völlig neues, zukunftsorientiertes Aufgabengebiet
an der Schnittstelle von Management und Recht. Absolventen/innen dieses
interdisziplinär ausgerichteten Fachhochschul-Studiengangs besitzen
aufgrund ihrer bereichsübergreifenden Ausbildung hervorragende Kompetenzen
für die Bearbeitung juristischer Problemstellungen in der Wirtschaft
und die Erarbeitung wirtschaftswissenschaftlicher Lösungen in rechtswissenschaftlichen
Aufgabengebieten. Internationale Aspekte, Fallstudien, Projektarbeiten
und Praktika runden dieses praxisorientierte Fachhochschul-Studium
ab und sind Garanten für erstklassige Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das Management Center Innsbruck (MCI) zählt zu den innovativsten Hochschuleinrichtungen im deutschsprachigen Raum und hat sich einen international hervorragenden Ruf als Träger von praxisorientierten Fachhochschul-Studiengängen und als Zentrum für qualitätsorientierte Management-Fortbildung geschaffen. Wissenschaftlichkeit, Internationalität, Interdisziplinarität, gegenseitiger Erfahrungsaustausch, Teamwork und Serviceorientierung zählen zu den tragenden Säulen dieses praxisorientierten Hochschulstudiums und fördern persönliche Entwicklung, Führungsverhalten und soziale Kompetenz.
1.-6. Semester: Wirtschaftswissenschaftliche und juristische Grundlagen- und Spezialfächer
6. Semester: Optional im Ausland
7. Semester: Integratives Berufspraktikum
8. Semester: Diplomarbeit und Diplomprüfung
Das FH-Studium "Management & Recht" wird mit dem akademischen Grad "Magister/Magistra (FH)" - abgekürzt "Mag. (FH)" - abgeschlossen. AbsolventInnen sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Doktoratsstudium zugelassen.
Vergleiche § 5 Fachhochschul-Studiengesetz - FHStG (BGBl. Nr. 340/1993 idF BGBl. I Nr. 110/2003)
§ 5 (Akademische Grade)
Abs. 3) Der erfolgreiche
Abschluss eines Fachhochschul-Magisterstudienganges oder eines
Fachhochschul-Diplomstudienganges berechtigt zu einem facheinschlägigen
Doktoratsstudium an einer Universität, das im Falle einer
im Vergleich mit den facheinschlägigen Magister- oder Diplomstudien
an den Universitäten kürzeren Studiendauer des Fachhochschul-Magisterstudienganges
oder des Fachhochschul-Diplomstudienganges um die Differenz verlängert
wird.
Abs. 3a) Die jeweils in Betracht kommenden Doktoratsstudien
und die erforderlichen ergänzenden Lehrveranstaltungen und
Prüfungen werden vom Fachhochschulrat im Einvernehmen mit
dem zuständigen Organ der jeweiligen Universität durch
Verordnung festgelegt. Wird eine solche Verordnung nicht innerhalb
von drei Monaten nach der Akkreditierung des betreffenden Studienganges
erlassen, hat die zuständige Bundesministerin oder der zuständige
Bundesminister eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Die ergänzenden
Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben sich an den fachspezifischen
Anforderungen der Dissertation zu orientieren.
Zum Studium grundsätzlich zugelassen sind:
a) Personen mit Hochschulreife (z.B. Matura, einschlägige Studienberechtigungsprüfung etc.) Personen ohne Hochschulreife mit einschlägiger beruflicher
Qualifikation haben weiters verpflichtende Zusatzprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik/Statistik sowie Grundlagen der EDV abzulegen. Das Niveau der Prüfungen entspricht jenem
der Studienberechtigungsprüfung oder der Berufsreifeprüfung.
Achtung: Die erfolgreiche Ablegung der Zulassungsprüfungen bildet eine Grundvoraussetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen, berechtigt aber zu keiner automatischen Aufnahme in das FH-Studium!
Für den Fall, dass die Zahl der Anzahl der BewerberInnen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Zahl der Studienplätze übersteigt, werden die Studienplätze unter Berücksichtigung folgender Kriterien vergeben.
Kriterien
Bewerbungen um die Aufnahme in das FH-Studium sind mittels standardisierten MCI-Bewerbungsbogens für Vollzeit-Studiengänge und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen beim MCI einzubringen. Es stehen jährlich 50 Studienplätze zur Verfügung. Termine für allfällige Zusatzprüfungen gemäß Punkt Zugangsvoraussetzungen, Aufnahmeprüfung/Eignungstest und Bewerbungsgespräch werden zeitgerecht bekanntgegeben.
Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse in einzelnen Fächern individuell auf Antrag.
Von FH-Studierenden wird eine Studiengebühr von EURO 363,36 pro Semester eingehoben. Um zu verhindern, dass aufgenommene Studenten ihr Studium nicht antreten oder aus diesem leichtfertig ausscheiden und damit anderen BewerberInnen die Möglichkeit zum Studium vorenthalten, wird zu Studienbeginn weiters eine einmalige Kaution in der Höhe von EURO 363,36 eingehoben, welche im 2. Semester als Studiengebühr gutgeschrieben wird. Vom FH-Studiengang zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterialien werden an die Studierenden weiterverrechnet.
Förderungen & Steuerliches
| Studienberatung | |
| Dr. Markus Frischhut, LLM | E-Mail: Markus.Frischhut@mci.edu +43 512 2070 - 3621 |
| Angela Barthofer | E-Mail: Angela.Barthofer@mci.edu +43 512 2070 - 3601 |
| Diana Nestel | E-Mail: Diana.Nestel@mci.edu +43 512 2070 - 3602 |