MCI Alumni News & Events
-
Vorschau
-
Dr. Sabine Herlitschka
Vorstandsmitglied, Infineon Technologies Austria AG MO, 21.05.2012 | 18.00 - 19.30 Uhr -
Dr. Yanos Michopoulos
Vice-President & Regional General Manager, Vestas Wind Systems S. A., Greece MO, 04.06.2012 | 18.00 - 19.30 Uhr
| Visumsbestimmungen |
|
|
|
Staatsangehörige von EU/EWR-Ländern und der Schweiz ... benötigen kein Visum für die Einreise nach Österreich. Hierfür ist lediglich ein gültiges Reisedokument notwendig (Reisepass oder Personalausweis). Staatsangehörige von EU/EWR-Ländern und der Schweiz, die länger als drei Monate in Österreich bleiben, benötigen zusätzlich eine Anmeldebescheinigung, welche sie nach ihrer Ankunft in Österreich beantragen müssen. Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des OeAD (s. Link unten). Staatsangehörige von allen anderen Ländern (sogenannten "Drittstaaten") ... benötigen ein Visum bzw. eine Aufenthaltsbewilligung, je nachdem, wie lange sie in Österreich bleiben. Liegt der Aufenthalt in Österreich zwischen 91 Tagen und 6 Monaten, wie bei den meisten internationalen Austauschstudierenden üblich, wird ein Aufenthaltsvisum D benötigt (ausgenommen Studierende mit japanischer Staatsangehörigkeit). Dieses Visum berechtigt Studierende auch dazu, sich während der Visumsgültigkeit bis zu neunzig Tagen in anderen Schengen-Staaten aufzuhalten. Ein Visum kann in Österreich nicht verlängert werden! Studierende, die länger als sechs Monate in Österreich bleiben, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Studierende müssen ihr Visum/ihre Aufenthaltsbewilligung bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) in ihrem Heimatstaat beantragen, bevor sie nach Österreich kommen. Die Antragsbearbeitung kann mehrere Monate dauern, deshalb empfiehlt es sich, das Visum/die Aufenhaltsbewilligung so früh wie möglich zu beantragen. Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des OeAD (s. Link unten). Alle Studierende benötigen eine in Österreich gültige internationale Kranken- und Unfallversicherung für die Dauer ihres Aufenthaltes. Außerdem müssen sich Studierende innerhalb von 3 Werktagen nach Ankunft in Österreich beim Meldeamt anmelden. Detaillierte Informationen zu Einreise- und Visumsbestimmungen finden Sie auf der Webseite des OeAD. |




