Zum Studium grundsätzlich zugelassen sind:
- Personen mit Hochschulreife (z.B. Matura, einschlägige Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Personen ohne Hochschulreife mit einschlägiger beruflicher Qualifikation, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen berufsbildenden mittleren Schule
- erfolgreicher Abschluss einer dualen Ausbildung in einschlägigen Lehrberufen
Personen im letzten Schuljahr können sich bereits vor der Matura mit dem letzten aktuellen Zeugnis auf einen Studienplatz bewerben. Das Reifeprüfungszeugnis muss bei bestandenem Aufnahmeverfahren bis zu Studienbeginn nachgereicht werden.
Personen ohne Hochschulreife mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen weiters Zusatzprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abzulegen. Das Niveau der Prüfungen entspricht jenem der Studienberechtigungsprüfung für sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen.
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