MCI Alumni News & Events
-
Vorschau
- Dr. Charly Kleissner FR, 31.05.2013 | 11.15 - 12.45 Uhr
- Österreichische Gesellschaft für Europapolitik MO, 03.06.2013 | 17.00 - 18.30 Uhr
| Zulassungsvoraussetzung |
|
|
Zum Studium grundsätzlich zugelassen sind
Personen ohne Hochschulreife mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen weiters Zusatzprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und optional in zwei Wahlfächern abzulegen. Das Niveau der Prüfungen entspricht jenem der Studienberechtigungsprüfung für sozial- und wirtschaftswissenschaftliche bzw. rechtswissenschaftliche Studienrichtungen. Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse Anträge auf Anerkennung von Studien, Prüfungen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten können nach Aufnahme in den Studiengang an die Studiengangsleitung gerichtet werden. Einer lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung wird grundsätzlich der Vorzug gegenüber semesterweisen Anerkennungen gegeben. |







