MCI Alumni News & Events
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Vorschau
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Dr. Yanos Michopoulos
Vice-President & Regional General Manager, Vestas Wind Systems S. A., Greece MO, 04.06.2012 | 18.00 - 19.30 Uhr - Tiroler Gesundheitsimpulse im Rahmen der TGKK-Akademie DI, 05.06.2012 | 18.00 - 19.30 Uhr
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Inhaltliche Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse Studienabschlüsse anerkannter Hochschulen und Zertifikats-Lehrgänge des MCI können unter bestimmten Bedingungen auf einzelne Stufen des Master-Studiengangs angerechnet werden.
Stufe I Stufe I des Master-Studiengangs (exkl. wissenschaftliches Arbeiten & Reflexion, Entrepreneurship & Business Planning) kann bei erfolgreichem Abschluss nachstehender Ausbildungen angerechnet werden:
Voraussetzung für die Anrechnung ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Sponsionsurkunde, Diplomprüfungszeugnis, MCI-Zertifikat) und die erfolgreiche Ablegung einer vierstündigen schriftlichen Prüfung sowie eines ergänzenden Kolloquiums über relevante Themenbereiche. Stufe II Stufe II des Master-Studiengangs (exkl. Living Case Study) kann bei erfolgreichem Abschluss nachstehender Ausbildungen angerechnet werden:
Voraussetzung für die Anrechnung ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Sponsionsurkunde, Diplomprüfungszeugnis, MCI-Zertifikat) sowie die Gleichwertigkeit mit Zertifikats-Lehrgängen des MCI. Es ist eine vierstündige schriftliche Prüfung über die Lehrgangsinhalte abzulegen. Für Teilnehmer/-innen, die sich während eines laufenden Zertifikats-Lehrgangs des MCI als Vertiefungsrichtung für einen Master-Studiengang (MBA oder MSc) bewerben und die Aufnahme in das Master-Programm vor Ablegung der Abschlussprüfung zum Lehrgang erfolgt, ist zum Abschluss der Stufe II keine Abschlussarbeit mit Abschlussprüfung sondern das Fachgespräch vorgesehen. Weiters entfällt in diesem Falle auch die Anerkennungsprüfung. Erfolgt die Bewerbung und Aufnahme erst nach Ablegung der Abschlussprüfung des Lehrgangs, dann ist die Ablegung einer Anerkennungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig! Stufe III Stufe III des Master-Studiengangs kann bei erfolgreichem Abschluss des entsprechenden Zertifikats-Lehrgangs des MCI anerkannt werden. Es ist eine vierstündige schriftliche Prüfung über die Lehrgangsinhalte abzulegen. Für Teilnehmer/-innen, die sich während des entsprechenden Zertifikats-Lehrgangs des MCI als Stufe III für einen Master-Studiengang bewerben und die Aufnahme in das Master-Programm vor Ablegung der Abschlussprüfung zum Lehrgang erfolgt, ist zum Abschluss der Stufe III keine Abschlussarbeit mit Abschlussprüfung vorgesehen. Weiters entfällt in diesem Falle auch die Anerkennungsprüfung! Erfolgt die Bewerbung und Aufnahme erst nach Ablegung der Abschlussprüfung des Lehrgangs, dann ist die Ablegung einer Anerkennungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig! Anerkennung eines wirtschaftswissenschafltichen Studiums Gemäß MBA- bzw. MSc.-Studienordnung kann maximal eine Stufe inhaltlich und finanziell angerechnet werden. Vorausgesetzt wird die Gleichwertigkeit mit MCI-Zertifikats-Lehrgängen. Hinsichtlich der zu beachtenden Anerkennungsfristen entscheidet die wissenschaftliche Leitung. Anerkennung eines MCI Zertifikats-Lehrgangs Gemäß MBA- bzw. MSc.-Studienordnung können maximal zwei Stufen inhaltlich und finanziell angerechnet werden. Der Abschluss eines MCI-Zertifikats-Lehrgangs sollte nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Finanzielle Anrechnung Im Falle der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse werden vom Teilnahmeentgelt des Master-Studiengangs nachstehende Abzüge vorgenommen:
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