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Prüfungen/Abschluss Drucken E-Mail
Die Erbringung von Leistungsnachweisen und Ablegung von Prüfungen bilden einen integralen Baustein der Qualitätssicherung des Master-Programms. Es gilt das System der studienbegleitenden Leistungsbewertung. Im Rahmen des Master-Studiengangs sind Prüfungen aus ausgewählten Lehrveranstaltungen zu absolvieren sowie Projektarbeiten und fächerübergreifende Fallstudien zu verfassen bzw. zu bearbeiten.

Für die Erlangung des Abschlusses ist die Verfassung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit / Master’s Thesis erforderlich, die in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden kann. Die Master’s Thesis ist eine praxis-orientierte, wissenschaftlich aufbereitete Projektarbeit, in der das im Master-Studiengang erworbene Wissen und die erlernten Fähigkeiten auf ein konkretes Managementproblem aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden anzuwenden sind.

Die Abschlussprüfung ist eine mündliche kommissionelle Gesamtprüfung vor einem interdisziplinären Prüfungsausschuss. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist von der positiven Absolvierung aller Stufen (I bis IV) und der positiven Begutachtung / Beurteilung der Master Thesis abhängig. Die kommissionelle Abschlussprüfung besteht aus der Präsentation und Verteidigung der Master’s Thesis mit anschließendem Prüfungsgespräch.

Auf Grundlage der vorliegenden Leistungsnachweise, eines positiven Gutachtens zur Master’s Thesis und der mit Erfolg bestandenen kommissionellen Abschlussprüfung wird den Teilnehmern/-innen ein Abschlusszeugnis über die gesamten Inhalte des Master-Studiengangs ausgestellt und im Rahmen eines Festaktes der akademische Grad eines Master of Business Administration (MBA) verliehen.*

* Im Zuge des modularen Aufbaus des Master-Studiengangs darf das Studium maximal 2 Jahre unterbrochen werden.