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Qualifikation Energieauditor |
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Die Durchführung von Energieaudits ist laut Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie nur durch qualifizierte Energieauditoren möglich. Neben einer zweijährigen Berufserfahrung muss als wesentliches Qualifikationskriterium energietechnisches Fachwissen nachgewiesen werden. Die erfolgreiche Absolvierung des MCI-Lehrgangs "Ausbildung zum betrieblichen Energiemanger" wurde von der Energieeffizienz Monitoringstelle als entsprechende Qualifizierungsmaßnahme anerkannt und gelistet. Nähere Informationen können auf der Homepage der Energieeffizienz Monitoringstelle nachgelesen werden (www.monitoringstelle.at).
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