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Dieser kleine Leitfaden soll Kunden, Partnern und
Interessenten an MCI-Programmen einen raschen Überblick
über die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen für
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Firmengründungen und innovative Projekte
geben. Bitte beachten Sie, dass Förderanträge in aller Regel
rechtzeitig vor Beginn einer Bildungsmaßnahme eingebracht
werden müssen, weshalb sich eine ehestmögliche
Kontaktnahme empfiehlt. Irrtümer und Änderungen
vorbehalten.
Bitte beachten Sie auch die Informationen
zu Stipendien für ein
Auslandsstudium.
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Tiroler Zukunftsstiftung
Die "Tiroler Zukunftsstiftung" ist ein
öffentlich-rechtlicher Fonds des Landes Tirol. Sie wurde 1998
mit dem Ziel eingerichtet, die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Tirol zu erhöhen, die regionalen und
sektoralen Strukturen zu verstärken, nachhaltig bestehende
Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Das
langfristige Ziel der Tiroler Zukunftsstiftung liegt in der
Stärkung der Position Tirols im internationalen Wettbewerb.
Insbesondere soll dies durch den proaktiven Aufbau von Kompetenz-
und Stärkefeldern erreicht werden. Von der Tiroler
Zukunftsstiftung werden zukunftsorientierte Projekte mit hohem
Innovationsgrad unterstützt, welche die Wertschöpfung
nachhaltig positiv beeinflussen sowie eine Impulswirkung auf
Folgeprojekte ausstrahlen. Über Businessplan-Wettbewerbe und
ähnliche Aktivitäten werden innovative
Firmengründungen gefördert. www.zukunftsstiftung.at
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Tiroler Wissenschaftsfonds
Der auf Initiative des Landes Tirol eingerichtete Tiroler Wissenschaftsfonds
fördert die wissenschaftliche Forschung und den wissenschaftlichen
Nachwuchs (bis 35 Jahre) an der Universität Innsbruck, der Medizinischen
Universität Innsbruck und an Fachhochschul-Studiengängen in Tirol
mit dem Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit in Tirol zu
stärken. www.tiroler-wissenschaftsfonds.at
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Europäischer Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds hilft EU-BürgerInnen, ihre Fähigkeiten
und Kenntnisse zu verbessern und unterstützt benachteiligte Regionen
in ihren Bemühungen um Entwicklung. Der Europäische Sozialfonds
besitzt unterschiedliche Schwerpunktprogramme, die in Österreich von
unterschiedlichen Stellen koordiniert bzw. administriert werden (Bundesministerien,
Arbeitsmarktservice).
Allgemeine Info und Programme
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Arbeitsmarktservice
Ansprechpartner:
Jeweilige Landesgeschäftsstelle des
Arbeitsmarktservice, z.B. AMS Tirol, Schöpfstraße 5, 6020
Innsbruck, Tel: 0512/5903-331 und -308.
- Antragsteller bzw.
Beihilfenwerber ist der jeweilige Arbeitsgeber oder Regionale
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in den Bezirken
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Landesregierungen
Bildungsgeld
Das Land Tirol fördert im Sinne des Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetzes Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitnehmern. Dies soll im Rahmen des Bildungsgeldes dadurch erreicht werden, dass Weiter- und Fortbildungskosten teilweise ersetzt werden und so ein zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme an solchen Bildungsmaßnahmen geschaffen wird.
Richtlinien
Für nachstehende MCI Lehrgänge kann eine Förderung
beantragt werden:
- Controlling
- General Management
- Innovations-, Produkt- und Prozessmanagement
- Marketing
- Personalmanagement
- Wirtschaftsrecht & Management
- Für die Masterprogramme Master of Science in Management (MSc) und Master of Business Administration (MBA) kann für die Stufe 1 (General Management) und für die Stufe 2 (Funktionale Spezialisierung in einem Management-Lehrgang) jeweils getrennt eine Förderung beantragt werden.
Informationen zur Förderung von MCI Seminaren finden Sie in unserer Seminarübersicht.
Der Antrag kann nach abgeschlossener Fortbildung direkt über
das MCI eingereicht werden.
Formularanforderung:
Email: arbeitnehmerfoerderung@tirol.gv.at;
www.tirol.gv.at
Tel: +43 512 508 3599
Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Frau Claudia Kanetscheider
E-mail: claudia.kanetscheider@mci.edu
Tel: +43 512 2070 2101
Ergänzend zum Bildungsgeld Update stellt das Land Tirol im Rahmen der Tiroler Bildungsförderung auch Bildungsbeihilfen und zinsenlose Bildungsdarlehen zur Verfügung.
Südtirol
Die Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen; ansuchen können Einzelpersonen und Betriebe.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.provinz.bz.it/berufsbildung/weiterbildung/foerderung.htm.
Ansprechpartner für Einzelpersonen:
Michaela Rogger, Tel. 0471/416914, E-Mail: michaela.rogger@provinz.bz.it
Dr. Thomas Prunner, Tel. 0471/416930, E-Mail: thomas.prunner@provinz.bz.it
Ansprechpartner für Betriebe:
Christof Jaufenthaler, Tel. 0471/416913, E-Mail: christof.jaufenthaler@provinz.bz.it
Andere Bundesländer bieten ähnliche Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung an. Als Interessent/in mit Wohnsitz außerhalb von Tirol und Südtirol wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle ihn Ihrer Landesverwaltung. |
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Förderungen von Ausbildungsmaßnahmen
- Zielsetzung:
Erleichterung der Finanzierung von
Ausbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld.
- Zielgruppe:
Unternehmen und deren MitarbeiterInnen
- Ansprechpartner:
Amt der jeweiligen Landesregierung, z.B. Amt
der Tiroler Landesregierung, Abteilung I d -
Wirtschaftsförderung, Neues Landhaus, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508- 3221
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Arbeitnehmerförderung
- Zielsetzung:
Erleichterung der Finanzierung von
Ausbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld.
- Zielgruppe: Unselbständig Beschäftigte, Lehrlinge,
vom Ausschluss; aus dem Arbeitsmarkt bedrohte Personen
Kriterien/Voraussetzungen unter: www.berufsinfo.at
- Ansprechpartner:
Amt der jeweiligen Landesregierung, z.B. Amt
der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF -
Arbeitnehmerförderung, Michael-Gaismayr-Str. 1, 6020
Innsbruck, Tel.: 0512/508- 3574 bis - 3578
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Finanzämter
- Zielsetzung:
Förderung von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen von Unternehmungen bzw.
unselbständig Beschäftigten durch Anerkennung von Aus-
und Fortbildungskosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten im
Zuge der Erstellung der Einkommen- bzw.
Körperschaftssteuererklärung bzw. im Wege der
Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich); sowie die
Einräumung von Bildungsfreibeträgen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für
Fachhochschulstudien:
Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien 2002
Steuerliche Absetzbarkeit des berufsbegleitenden Fachhochschulstudiums
- Zielgruppe:
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
- Ansprechpartner:
Jeweilige Wohnsitz- bzw.
Veranlagungsfinanzämter, z.B. Finanzamt Innsbruck, Innrain 32,
6020 Innsbruck, Tel.: 0512/505-0 sowie Steuerberatungs- und
Wirtshaftstreuhandkanzleien.
- Literatur:
Grüneberger, St. (2000), Die Abzugsfähigkeit von
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach dem
Steuerreformgesetz 2000 und der neugeschaffene Bildungsfreibetrag,
in: AnwBI 2000, 186 Salzburg
Thunshirn, R., Bildungsaufwendungen nach der Steuerreform 2000,
in: RdW 2000/29, Wien
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Studienbeihilfe
Als Studierende/r haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Studienbeihilfe. Das Antragstellen zahlt sich aus: Die Studienbeihilfe erhöht sich ab dem WS 2007/08 um 12%, außerdem wird Studienbeihilfenbezieher/innen der Studienbeitrag ersetzt.
Zielsetzung:
Förderung von Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen auf Hochschulebene durch Gewährung
von Studienbeihilfen, Beihilfen für Auslandsstudien,
Studienabschlussstipendien, Fahrtkostenzuschüssen,
Leistungsstipendien, Förderungsstipendien oder
Studienunterstützungen nach dem
Studienförderungsgesetz
Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Studienbeihilfe
- Finanzielle Förderungswürdigkeit (Berücksichtigt werden Einkommen, Familienstand und Familiengröße)
- Nachweis eines günstigen Studienerfolges (Achtung bei Wechsel oder Abbruch des Studiums: in der Stipendienstelle nachfragen)
- Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen worden sein (Ausnahmen bei Selbsterhaltern)
- Noch kein Studium abgeschlossen (Studienbeihilfe für Master- und Doktoratsstudium unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
- Österreichische Staatsbürgerschaft (Nichtösterreichische Staatsbürger können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stipendienstelle)
- Ordentliches Studium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule, Akademie etc.
- zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Bewerber/innen für höchstens zwei Semester
Studienzuschuss
Studienbeihilfenbezieher/innen erhalten den Studienbeitrag bis zur Höhe von EUR 363,36,- pro Semester ersetzt. Auch Studierende, deren Eltern zuviel verdienen, sodass sich eine monatliche Studienbeihilfe gerade nicht mehr ausgeht, haben die Möglichkeit, diesen Betrag teilweise oder zur Gänze rückerstattet zu bekommen.
Sonstige Förderungsmaßnahmen
Folgende weitere Förderungen erhalten Sie über Ihre Stipendienstelle:
- Fahrtkostenzuschuss
- Versicherungskostenbeitrag
- Beihilfe für ein Auslandsstudium
- Reisekostenzuschuss
- Sprachstipendium
- Kinderbetreuungskosten-zuschuss
- Studienunterstützung
- Studienabschluss-Stipendium
Antragstellung
Die Antragstellung ist einfach und unbürokratisch. Formulare liegen in der Stipendienstelle und bei Ihrer ÖH auf. Sie können auch jederzeit von der Homepage www.stipendium.at heruntergeladen werden.
Schicken Sie die ausgefüllten Formulare und die Kopien der erforderlichen Dokumente an Ihre Stipendienstelle. Mit der sicheren elektronischen Signatur ist es auch möglich, einen Online-Antrag zu stellen. Über etwaige Nachreichungen werden Sie von Ihrer Stipendienstelle schriftlich informiert.
Bitte beachten Sie allfällige Fristen!
Stipendienstelle Innsbruck
Für Studierende in Tirol und Vorarlberg ist die Stipendienstelle Innsbruck zuständig. Die Mitarbeiter/innen beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-mail.
6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock
Tel: 0512/57 33 70; Fax -16
e-mail: stip.ibk@stbh.gv.at
web: www.stipendium.at
Parteienverkehr:
Mo-Do 8:30-12:00 Uhr
Di u. Do 14.00–16.00 Uhr
Freitag ist kein Parteienverkehr!
Weitere Stipendien
Für Anträge auf Leistungs- bzw. Förderstipendien wenden Sie sich bitte direkt an die Universität. Auch Stipendien von Institutionen und privaten Organisationen werden auf der Universität bekanntgemacht.
Für die Universität Innsbruck wenden Sie sich dafür an die Fakultäten Servicestelle.
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Stipendien und Forschungsförderung
- Die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung ist die umfangreichste in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art für den Hochschulbereich. Sie bietet Förderungen für Studierende, Graduierte und Forschende innerhalb Österreichs, sowie Incomings- (nach Österreich kommende Studierende) und Outgoings- (von Österreich nach ... gehende Studierende) Stipendien. Weiters können auch Zuschüsse, Preise, und Forschungsförderungen abgefragt werden. Weitere Infos finden Sie unter www.grants.at.
- Diverse Stipendien, sowie die Möglichkeit sich online zu bewerben, finden Sie unter www.scholarships.at.
- Büro für Europäische Programme, Technikerstr.21a, 6020 Innsbruck, Tel. 58 26 61-80, auslandspraktikum@bep.at, www.bep.at
(Stipendien für Auslandspraktika im Rahmen des Leonardo-Programms)
- Förderkompass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT), www.foerderkompass.at
- Die FFG ist die zentrale Institution des Bundes zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Mit einer breiten Palette an Förderprogrammen und Dienstleistungen unterstützt die FFG Forschungs- und Entwicklungsprojekte österreichischer Unternehmen und Institute. Die FFG stellte im Jahr 2006 ein Fördervolumen von 447 Millionen Euro zur Verfügung. Förderassistent
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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
- Zielsetzung:
Die AK Tirol vergibt Beihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen.
- Zielgruppe:
Ordentlich Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen: Ein Elternteil muss in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigt sein, soziale Bedürftigkeit nachweisen und kein Stipendium nach dem Studienbeihilfengesetz beziehen (ausgenommen Selbsterhalter). Nähere Informationen können auch von der AK-Homepage unter www.ak-tirol.com während der Einreichfrist vom 1. September bis 31. März des Folgejahres heruntergeladen werden.
- Ansprechpartner:
AK Tirol, Bildungspolitische Abteilung, Maximilianstraße 7, 6010 Innsbruck, Tel. 0512/5340- 1515 oder E-Mail bildung@ak-tirol.com
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Bildungszuschuss Vorarlberg
Träger dieser aus Bildungskonto, Bildungsprämie, Startkapital
und Wohnzuschuss bestehenden Initiative sind das Land Vorarlberg, die Arbeiterkammer
Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit. Telefon: 05522-306-1616, E-Mail: info@bildungszuschuss.at,
Internet: www.bildungszuschuss.at.
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Datenbank zu Förderungsmöglichkeiten für Ausbildung, Studium & Weiterbildung
Unter nachstehendem Link finden Sie die umfassendste Sammlung von Fördermöglichkeiten für Ausbildung, Studium und Weiterbildung in Österreich einschließlich europäischer Fördermöglichkeiten. www.kursfoerderung.at
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