Zulassung Drucken E-Mail
Zugangsvoraussetzungen

Abhängig vom jeweiligen Studienprogramm finden Sie die geltenden Zugangsvoraussetzungen unter dem Punkt "Zulassung“ auf den Webseiten der Studiengänge (siehe Seitenende).


Aufnahmeverfahren

Sämtliche Studienprogramme am MCI sehen ein Aufnahmeverfahren vor. Die Termine der jeweiligen Aufnahmeverfahren finden sich auf den Webseiten der Studiengänge (siehe Seitenende) und als Gesamtübersicht unter Aufnahmetermine.

Bewerbungen um die Aufnahme in ein Studium sind mittels Online Bewerbung oder standardisiertem Bewerbungsbogen und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen fristgereicht einzubringen. Beachten Sie, dass für Beglaubigungen und Visaformalitäten längere Vorlaufzeiten entstehen können. Eine frühzeitige Bewerbung wird empfohlen. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Studienplätze, werden die Studienplätze unter Berücksichtigung folgender Kriterien vergeben:

    • Überprüfung des Werdegangs / Bewerbungsunterlagen
    • Schriftliche Aufnahmeprüfung
    • Bewerbungsgespräch

Die Bewerber/-innen werden ehestmöglich über die Aufnahmeentscheidung informiert.


Vergabe der Studienplätze

Um den zeitlichen Möglichkeiten der Bewerber/-innen bestmöglich entgegen zu kommen, bietet das MCI ein gestuftes Aufnahmeverfahren mit mehreren Terminen an (in der Regel drei Termine, wobei dies von Studiengang zu Studiengang variieren kann). Nachdem im Vorhinein nicht bekannt ist, wie viele Bewerber/-innen an den jeweiligen Terminen antreten und wie viele Studienplätze aufgrund der überdurchschnittlichen Leistung sofort vergeben werden können, empfiehlt sich eine möglichst frühe Teilnahme am Aufnahmeverfahren.

Aufnahmeverfahren_de

*Bewerber/-innen haben weiterhin die Möglichkeit, ins Studium aufgenommen zu werden und kommen zunächst auf eine Warteliste. Nach Abschluss des gesamten Bewerbungsverfahrens werden nicht angenommene bzw. frei werdende Studienplätze entsprechend des Wartelistenranges vergeben.

** Allfällige Restplätze zu Studienbeginn werden grundsätzlich gemäß Warteliste an vorgemerkte Bewerber/-innen vergeben. Nachdem diese in der Zwischenzeit bereits häufig ein anderes Studium aufgenommen oder den Berufsweg eingeschlagen haben, bietet das MCI noch nicht im Bewerbungsverfahren stehenden Studieninteressenten/-innen die Möglichkeit, sich für ein allenfalls zu Studienbeginn durchzuführendes Aufnahmeverfahren vormerken zu lassen. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist kostenfrei. Das MCI behält sich jedoch vor, von Personen, die unentschuldigt nicht zu vereinbarten Terminen im Aufnahmeverfahren erscheinen, einen Unkostenbeitrag in Höhe von EUR 50,- einzuheben. Eine Abmeldung hat spätestens 2 Werktage vorher zu erfolgen.

Detaillierte Informationen zum Aufnahmeverfahren in den einzelnen Studiengängen sowie Vorbereitungsunterlagen für die schriftliche Aufnahmeüberprüfung sind unter dem Punkt „Bewerbung“ auf der jeweiligen Webseite des Studienganges (siehe Seitenende) verankert.


Studienbeiträge

1. Studierende aus EU- & EWR-Staaten:

Von Staatsangehörigen aus folgenden Ländern wird ein Studienbeitrag in der Höhe von EUR 363,- pro Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag eingehoben:

      • EU-Bürger/-innen
      • EWR-Bürger/-innen inkl. schweizer Bürger/-innen
      • Personen aus Drittstaaten, die lt. FHStG §2 unter die Personengruppe gemäß §1 der Personengruppenverordnung (BGBl II Nr. 211/1997 idgF.) fallen.

Detailinformationen (Liste der Länder und erforderliche Nachweise)


2. Studierende aus Drittstaaten:

Von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die nicht den oben genannten angehören, beträgt der Studienbeitrag wie folgt:

      • Bachelorstudiengänge: EUR 2.000,- / Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag
      • Masterstudiengänge: EUR 3.000,- / Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag

Eine genaue Überprüfung der eingereichten Dokumente über die Staatszugehörigkeit erfolgt im Rahmen des Aufnahmeverfahrens.

3. Stipendien & Förderungen

Informationen über Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen finden Sie hier.


Kaution


Um zu vermeiden, dass aufgenommene Studierende ihr Studium nicht antreten oder aus diesem leichtfertig ausscheiden, wird weiters eine einmalige Kaution in der Höhe des Studienbeitrags eines Semesters eingehoben, welche auf den Studienbeitrag des 2. Semesters angerechnet wird.


Visum/Einreisebestimmung


Studierende aus Drittstaaten benötigen eine „Aufenthaltsbewilligung Studierender“ und/oder ein Visum zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich. Genauere Informationen finden Sie hier.

Das MCI kann Studierenden aus Drittstaaten einen bedingten Zulassungsbescheid ausstellen. Dieser ermöglicht ihnen die gleichzeitige Antragsstellung für ein Visum und die Aufenthaltsbewilligung bei der österreichischen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland.