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Bewerbungen erfolgen mittels standardisierten Bewerbungsbogens mit Angaben zur Person, zur bisherigen Ausbildung, zum beruflichen Werdegang und Erfahrungshintergrund, zur aktuellen beruflichen Position und zu den Beweggründen für den Besuch des Master-Studiengangs sowie den mittelfristigen Berufszielen.


Bewerbungen werden laufend entgegengenommen.

Als Zulassungsvoraussetzung gilt:
  • ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Rechtswissenschaften;
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium einer anderen Fachrichtung, sofern der/die Bewerber/-in ausreichende einschlägige juristische Vorkenntnisse nachweisen kann beziehungsweise in einem einschlägigen Berufsfeld tätig ist;
  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung mit Bezügen zum internationalen Wirtschafts- und Steuerrecht.

Über die Aufnahme entscheidet die wissenschaftliche Leitung anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen mit Curriculum Vitae sowie einer Beschreibung der mittelfristigen Berufsziele und eines Bewerbungsgesprächs. Über die ausnahmsweise Aufnahme von Entscheidungsträger/-innen ohne akademischen Abschluss mit außergewöhnlicher beruflicher Leistungsbilanz wird nach Maßgabe der im Aufnahmeverfahren geregelten Kriterien im Einzelfall entschieden. Von den Teilnehmern/-innen werden darüber hinaus sehr gute Englischkenntnisse erwartet.

Die punktuelle Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse aus einschlägigen Studien ist unter bestimmten Bedingungen möglich.