Stipendien & Förderungen Drucken E-Mail
Dieser Leitfaden soll Kunden, Partnern und Interessenten an MCI-Programmen einen raschen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Firmengründungen und innovative Projekte geben.

Studienbeihilfe

Als Studierende/r haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Studienbeihilfe. Das Antragstellen zahlt sich aus: Die Studienbeihilfe erhöht sich ab dem WS 2007/08 um 12%, außerdem wird Studienbeihilfenbezieher/innen der Studienbeitrag ersetzt.

Zielsetzung:
Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf Hochschulebene durch Gewährung von Studienbeihilfen, Beihilfen für Auslandsstudien, Studienabschlussstipendien, Fahrtkostenzuschüssen, Leistungsstipendien, Förderungsstipendien oder Studienunterstützungen nach dem Studienförderungsgesetz

Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Studienbeihilfe

  • Finanzielle Förderungswürdigkeit (Berücksichtigt werden Einkommen, Familienstand und Familiengröße)
  • Nachweis eines günstigen Studienerfolges (Achtung bei Wechsel oder Abbruch des Studiums: in der Stipendienstelle nachfragen)
  • Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen worden sein (Ausnahmen bei Selbsterhaltern)
  • Noch kein Studium abgeschlossen (Studienbeihilfe für Master- und Doktoratsstudium unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft (Nichtösterreichische Staatsbürger können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stipendienstelle)
  • Ordentliches Studium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule, Akademie etc.
  • zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Bewerber/innen für höchstens zwei Semester


Studienzuschuss

Studienbeihilfenbezieher/innen erhalten den Studienbeitrag bis zur Höhe von EUR 363,36,- pro Semester ersetzt. Auch Studierende, deren Eltern zuviel verdienen, so dass sich eine monatliche Studienbeihilfe gerade nicht mehr ausgeht, haben die Möglichkeit, diesen Betrag teilweise oder zur Gänze rückerstattet zu bekommen.


Sonstige Förderungsmaßnahmen

Folgende weitere Förderungen erhalten Sie über Ihre Stipendienstelle:

  • Fahrtkostenzuschuss
  • Versicherungskostenbeitrag
  • Beihilfe für ein Auslandsstudium
  • Reisekostenzuschuss
  • Sprachstipendium
  • Kinderbetreuungskosten-zuschuss
  • Studienunterstützung
  • Studienabschluss-Stipendium


Antragstellung

Die Antragstellung ist einfach und unbürokratisch. Formulare liegen in der Stipendienstelle und bei Ihrer ÖH auf. Sie können auch jederzeit von der Homepage www.stipendium.at heruntergeladen werden.

Schicken Sie die ausgefüllten Formulare und die Kopien der erforderlichen Dokumente an Ihre Stipendienstelle. Mit der sicheren elektronischen Signatur ist es auch möglich, einen Online-Antrag zu stellen. Über etwaige Nachreichungen werden Sie von Ihrer Stipendienstelle schriftlich informiert.

Bitte beachten Sie allfällige Fristen!


Stipendienstelle Innsbruck

Für Studierende in Tirol und Vorarlberg ist die Stipendienstelle Innsbruck zuständig. Die Mitarbeiter/innen beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-mail.

6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46, 2. Stock
Tel: 0512/57 33 70; Fax -16
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
web: www.stipendium.at

Parteienverkehr:
Mo-Do 8:30-12:00 Uhr
Di u. Do 14.00–16.00 Uhr
Freitag ist keinParteienverkehr!


Leistungsstipendien

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vergibt jährlich Budgetmittel für Leistungsstipendien für Studierende und Absolvent/-innen des MCI. Die Ausschreibung erfolgt direkt durch das MCI. Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Weitere Informationen können beim jeweiligen Studiengang eingeholt werden.


Förderung von Abschlussarbeiten und Dissertationen

Als zentrale Institution des Bundes zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation unterstützt die FFG Abschlussarbeiten und Dissertationen, die gemeinsam mit Unternehmen erstellt werden in ihrem Programm "Young Experts".
Details finden sich unter www.ffg.at.


Stipendien und Forschungsförderung



Förderungen des Landes Tirols hinsichtlich Aus- & Weiterbildung

Das Land Tirol fördert im Sinne des Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetzes Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitnehmern/-innen.

Detaillierte Informationen finden sich unter den folgenden Links:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol

  • Zielsetzung: Die AK Tirol vergibt Beihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen.
  • Zielgruppe: Ordentlich Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen: Ein Elternteil muss in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigt sein, soziale Bedürftigkeit nachweisen und kein Stipendium nach dem Studienbeihilfengesetz beziehen (ausgenommen Selbsterhalter). Nähere Informationen können auch von der AK-Homepage unter www.ak-tirol.com während der Einreichfrist vom 1. September bis 31. März des Folgejahres heruntergeladen werden.
  • Ansprechpartner: AK Tirol, Bildungspolitische Abteilung, Maximilianstraße 7, 6010 Innsbruck, Tel. 0512/5340- 1515 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .


Bildungszuschuss Vorarlberg

Träger dieser aus Bildungskonto, Bildungsprämie, Startkapital und Wohnzuschuss bestehenden Initiative sind das Land Vorarlberg, die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Telefon: 05522-306-1616, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. , Web: www.bildungszuschuss.at.


Datenbank zu Förderungsmöglichkeiten für Ausbildung, Studium & Weiterbildung

Unter nachstehendem Link finden Sie die umfassendste Sammlung von Fördermöglichkeiten für Ausbildung, Studium und Weiterbildung in Österreich einschließlich europäischer Fördermöglichkeiten. www.kursfoerderung.at