Verifizierung von Dokumenten gemäß § 20 E-GovG
Unter Verifizierung eines im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumentes im Sinne des § 20 E-GovG versteht man die Bestätigung, dass das vorgelegte Dokument tatsächlich vom MCI | Die Unternehmerische Hochschule® stammt.
Für die Verifizierung ist das Dokument in Gänze an das MCI | Die Unternehmerische Hochschule® zu übermitteln.
Per E-Mail (mit Scan als Anlage) an e-signatur@mci.edu
Postalisch an MCI Internationale Hochschule GmbH, Universitätsstraße 15, 6020 Innsbruck – mit dem Vermerk „Signaturprüfung“
Persönlich nach Terminvereinbarung