Pro Semester, in welchem eine Tätigkeit als Studierendenvertreter:in ununterbrochen ausgeübt wird, verringern sich die ECTS im Curriculum für entsprechende Module oder Lehrveranstaltungen sowie für frei zu wählende Module oder frei zu wählende Lehrveranstaltungen (z. B. freie Wahlfächer) in folgendem Ausmaß:
Studierende müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung einen entsprechenden Online-Antrag auf Anerkennung stellen. Die für die Tätigkeit der Studierendenvertretung anerkannten Lehrveranstaltungen erhalten auf dem Semesterzeugnis bzw. Transcript of Record die Beurteilung „anerkannt“. Am Ende des Semesters erhält jede:r Studierendenvertreter:in eine Bestätigung über die Tätigkeit als Studierendenvertreter:in (muss angefordert werden).
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