Bachelorprüfung

Lehrinhalte
Ablauf der Prüfung: die Prüfung ist grundsätzlich öffentlich zugänglich und setzt sich gemäß § 3 Abs. 2 Z6 (zu weiteren Details siehe FHG § 16 Abs. 1) aus folgenden Prüfungsteilen zusammen: 1) ein Prüfungsgespräch über die durchgeführte Bachelorarbeit (Gewichtung 50 %) sowie 2) deren Querverbindungen zu relevanten Fächern des Studienplans (Gewichtung 50%). Voraussetzung für ein positives Gesamtergebnis ist jedenfalls die positive Beurteilung aller Teilprüfungen.

Beurteilung: In der kommissionellen Bachelorprüfung werden einerseits Fragen zur Bachelorarbeit gestellt, andererseits werden Querverbindungen der Abschlussarbeiten zu Fächern aus dem Studium in Hinblick auf Überblickswissen, Fachkompetenz in ausgewählten Bereichen, sowie die Fähigkeit erworbenes Wissen adäquat umzusetzen, geprüft. Nicht bestandene kommissionelle Bachelorprüfungen können zweimal, zu den vom Studiengang vorgegebenen Terminen, wiederholt werden. Eine negative Beurteilung des dritten kommissionellen Bachelorprüfungsantrittes hat eine Exmatrikulation zur Folge.