Die Familienbeihilfe in Österreich ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für viele Studierende. Auch für Studierende am MCI | Die Unternehmerische Hochschule® in Innsbruck spielt die Familienbeihilfe während des Studiums eine zentrale Rolle. Sie hilft dabei, Lebenshaltungskosten zu decken und ermöglicht es vielen Studierenden, sich stärker auf ihr Bachelor- oder Masterstudium am MCI zu konzentrieren.
Grundsätzlich können Eltern für ihre Kinder Familienbeihilfe beziehen, solange sich diese in Ausbildung befinden – dazu zählt auch ein Bachelor- oder Masterstudium am MCI.
Ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht grundsätzlich nur für Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten. Anspruchsberechtigt sind Eltern,
Die Familienbeihilfe wird in der Regel bis zum 24. Geburtstag gewährt. In bestimmten Fällen kann sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag verlängern, etwa bei Präsenz- oder Zivildienst, Schwangerschaft oder der Betreuung eines eigenen Kindes.
Damit die Familienbeihilfe während eines MCI Studiums weiterbezahlt wird, müssen Studierende ihr Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben. Nach dem ersten Studienjahr ist dafür ein Studienerfolgsnachweis von mindestens 16 ECTS-Punkten erforderlich. Wird dieser Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, kann die Auszahlung der Familienbeihilfe vorübergehend ausgesetzt werden.
Die Höhe der Familienbeihilfe in Österreich richtet sich nach dem Alter des Kindes. Im Kalenderjahr 2026 beträgt die Familienbeihilfe für Studierende ab 19 Jahren 200,40 Euro pro Monat pro Kind. Zusätzlich kann sich der Betrag durch eine Geschwisterstaffelung erhöhen. Die aktuellen Beträge finden sich hier.
Volljährige Kinder, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können beim Finanzamt Österreich beantragen, dass die Familienbeihilfe direkt auf ihr eigenes Konto überwiesen wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der anspruchsberechtigte Elternteil dieser Direktauszahlung zustimmt. Diese Zustimmung muss im entsprechenden Antrag bestätigt werden.
MCI Studierende dürfen während ihres Studiums arbeiten, solange die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe eingehalten wird. Diese liegt 2026 bei etwa 10.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, kann es zu Rückforderungen der Familienbeihilfe kommen.
Weitere Informationen zur Familienbeihilfe für MCI Studierende in Österreich finden sich auf der offiziellen Informationsseite zur Familienbeihilfe für Studierende. Zusätzlich unterstützt das Sozialreferat der ÖH MCI Studierende bei Fragen rund um Familienbeihilfe, Studienfinanzierung und soziale Unterstützungen während eines MCI Studiums.
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