Bachelor's examination

Course contents
- Ablauf der Prüfung: die Prüfung ist grundsätzlich öffentlich zugäng-lich und setzt sich gemäß § 3 Abs. 2 Z6 FHStG aus folgenden Prü-fungsteilen zusammen: 1) ein Prüfungsgespräch über die durchge-führte Bachelorarbeit (Gewichtung 50 %) sowie 2) deren Querver-bindungen zu relevanten Fächern des Studienplans (Gewichtung 50%). Voraussetzung für ein positives Gesamtergebnis ist jedenfalls die positive Beurteilung aller Teilprüfungen.
- Beurteilung: In der kommissionellen Bachelorprüfung werden ei-nerseits Fragen zur Bachelorarbeit gestellt. Andererseits werden Querverbindungen der Abschlussarbeiten zu Fächern aus dem Stu-dium in Hinblick auf Überblickswissen, Fachkompetenz in ausge-wählten Bereichen sowie die Fähigkeit erworbenes Wissen adäquat umzusetzen, geprüft. Nicht bestandene kommissionelle Ba-chelorprüfungen können zwei Mal, zu den vom Studiengang vor-gegebenen Terminen, wiederholt werden. Eine negative Beurteilung des dritten kommissionellen Bachelorprüfungsantrittes hat eine Exmatrikulation zur Folge. Die formellen Beurteilungskriterien der kommissionellen Bachelorprü-fung sind im Anhang zu finden.