Von Staatsangehörigen aus folgenden Ländern wird ein Studienbeitrag in der Höhe von EUR 363,36 pro Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag eingehoben:
EU-Bürger:innen
EWR-Bürger:innen inkl. Schweizer Bürger:innen
Personen aus Drittstaaten, die lt. FHG §2 unter die Personengruppe gemäß §1 der Personengruppenverordnung (BGBl II Nr. 340/2013 idgF.) fallen.
Von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die nicht den oben genannten angehören, beträgt der Studienbeitrag wie folgt:
Bachelorstudiengänge: EUR 7.500,- / Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag
Masterstudiengänge: EUR 7.500,- / Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag
Eine genaue Überprüfung der eingereichten Dokumente über die Staatszugehörigkeit erfolgt im Rahmen des Aufnahmeverfahrens. Bewerber/innen aus Drittstaaten können mit ihrer Online-Bewerbung ein Ansuchen auf ein Stipendium einreichen.